Allgemeine Geschäftsbedingungen Calatin GmbH

1 Geltung der Bedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Calatin GmbH, basieren ausschliesslich auf den nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn bei den dem Erstgeschäft nachfolgenden Geschäften dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Eine Bestellung der Ware oder Leistung bei Calatin GmbH bedeutet, dass damit auch die AGB der Calatin GmbH angenommen werden. Die allgemeinen Einkaufsbedingungen der Vertragspartei sind nicht anwendbar, soweit sie nicht den AGB der Calatin GmbH entsprechen. Abweichungen von AGB der Calatin GmbH gelten ausschliesslich dann als vereinbart, wenn dies die Calatin GmbH schriftlich bestätigt.

2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der Calatin GmbH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die Calatin GmbH erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen zur ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Calatin GmbH .
2.2 Die Angaben in den Verkaufsunterlagen der Calatin GmbH (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind lediglich als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich erklärt.
2.3 Überschreitet ein Vertragspartner der Calatin GmbH durch eine Bestellung seine Kreditlimite, so ist die Calatin GmbH bezüglich des Betrages, welcher die Kreditlimite überschreitet, von jeglicher Leistungspflicht entbunden.
2.4 Die Calatin GmbH ist selbstredend nicht verpflichtet, Vertragsänderungen und Stornierungen zu akzeptieren. Allfällige Vertragsänderungen und Stornierungen können nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung und unter vollständiger Schadloshaltung der Calatin GmbH erfolgen, ansonsten sie unbeachtlich sind. Die Schadloshaltungspflicht betrifft insbesondere vertragsspezifische Produkte zum Verkaufswert, die nicht anderweitig verwendet werden können, von der Calatin GmbH eigens für die Erfüllung eines Auftrags beschaffte Teile und Materialien sowie die aufgewendete Arbeitsleistung zu Marktpreisen. Bei Vertragsänderungen bleiben Preis- und Lieferterminänderungen vorbehalten.

3 Preise
3.1 Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Calatin GmbH genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
3.2 Die Preise verstehen sich – falls nicht anders vereinbart – zuzüglich Transportkosten,
exklusiv gegenwärtig 8.00 % Mehrwertsteuer.

4 Liefer- und Leistungszeit
4.1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Calatin GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Calatin GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.

5 Annahmeverzug
5.1 Wenn der Vertragspartner der Calatin GmbH – auch nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist – die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, entfällt für Calatin GmbH die Pflicht, den Vertrag ihrerseits erfüllen zu müssen. Diesfalls hat die Calatin GmbH das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Calatin GmbH ist dann berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 100 % des vereinbarten Leistungspreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Vertragspartner zu fordern. Sie kann aber auch wahlweise pauschal eine Vertragsstrafe von 25 % des Vertragswertes verlangen. Dies falls wären die Vertragsparteien per Saldo des vereinbarten gescheiterten Geschäftes auseinandergesetzt.

6 Lieferung
6.1 Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 2 Tagen nach Warenerhalt der Calatin GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen verliert der Vertragspartner die sich daraus ergebenden Rechte auf gehörige Vertragserfüllung.
6.2 Der Vertragspartner hat die Ware möglichst rasch nach Eingang, spätestens aber innert 30 Tagen nach Wareneingang, zu prüfen und Calatin GmbH eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6.3 Spätere – aber noch innerhalb der Gewährleistungsfrist – festgestellte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen.

7 Gefahrenübergang
7.1 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsgegenstandes an die den Transport ausführende Person auf den Vertragspartner über. Falls sich der Versand ohne das Verschulden der Calatin GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über. Die Gewährleistungsfrist beginnt auch zu diesem Zeitpunkt an zu laufen. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Calatin GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

8 Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt zwei Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden die Betriebs- und/oder Wartungsanweisungen der Calatin GmbH nicht befolgt, werden Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung soweit und sofern der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit und sofern der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
8.3 Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
8.4 Gewährleistungsansprüche gegen Calatin GmbH stehen nur dem Vertragspartner der Calatin GmbH zu und sind nicht abtretbar.
8.5 Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erfolgt durch Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Kaufsache.

9 Dienstleistungen
9.1 9.1 Datensicherung
9.1.1 9.1.1 Bei Service-, Supportdienstleistungen oder Schulungen an Geräten mit Datenspeicher kann es zu Datenverlusten kommen. Es unterliegt allein der Verantwortung des Vertragspartners der Calatin GmbH, für eine erforderliche Datensicherung besorgt zu sein. Calatin GmbH haftet nicht für verloren gegangene Daten und den Aufwand, diese wieder herzustellen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes ist Sache des Vertragspartners.
9.2 Kurse
9.2.1 Nachdem Sie sich für einen Kurs angemeldet haben, erhalten Sie von uns einen Teilnehmer-bestätigung. Die Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
9.2.2 Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Klassen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann die Calatin GmbH einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
9.2.3 Kursplätze und Durchführung
Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet.
Bei Unterbestand einer Klasse kann es in Einzelfällen vorkommen, dass wir den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kursteilnehmenden durchführen, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöhen oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen reduzieren.
9.2.4 Kursausschluss
Die Schulleitung behält sich vor, einen oder mehrere Kursteilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.).
9.2.5 Abmeldungen
Eine Abmeldung aus einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen. Bitte beachten Sie folgende Regelung:
Bei Kursen bis 1‘000 Franken:
Bei Abmeldungen bis eine Woche vor Kursstart können wir Ihnen die Kursgeldzahlung erlassen bzw. rückerstatten, wobei eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- erhoben wird. Erfolgt die Abmeldung weniger als eine Woche vor Kursbeginn, ist das gesamte Kursgeld zu zahlen.
Bei Kursen über 1‘000 Franken:
In diesem Fall brauchen wir von Ihnen eine schriftliche Kursabmeldung. Als Eingangsdatum gilt der Poststempel Ihres Schreibens. Der Erlass bzw. die Rückerstattung Ihres Kursgeldes ist wie folgt geregelt:
Abmeldezeitpunkt Rücktrittsgebühr
Bis 45 Kalendertage vor Kursbeginn: CHF 100.- Bearbeitungsgebühr
Ab 44 bis 22 Kalendertage vor Kursbeginn: 10 % des Kursgeldes, jedoch max. CHF 500.-
Ab 21 bis 15 Kalendertage vor Kursbeginn: 30 % des Kursgeldes
Ab 14 bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 % des Kursgeldes
Ab 7 Kalendertage bis einen Tag vor Kursbeginn: 80 % des Kursgeldes
Nach dem Kursstart: Kein Erlass beziehungsweise keine Rückerstattung des Kursgeldes.
Die Calatin GmbH behält sich vor, Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung, Reise etc. zu verrechnen.
9.2.6 Nicht besuchte Lektionen
Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.
9.2.7 Kursbestätigung
Auf Ihren Wunsch und nach erfolgtem Besuch von mindestens 80 Prozent der Kurslektionen, stellen wir Ihnen gerne eine Kursbestätigung aus.
9.2.8 Versicherung
Für alle von der Calatin GmbH organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Calatin GmbH nicht haftbar gemacht werden.
9.2.9 Datenschutz
Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass die Calatin GmbH Ihre Daten (Personendaten, gebuchte Kurse, Zahlungsmoral etc.) für weitergehende Zwecke (Werbung, Ablehnung von Anmeldungen wegen schlechter Zahlungsmoral etc.) verwenden können. Unsere Werbung können Sie jederzeit mündlich oder schriftlich abbestellen.
9.2.10 Video- und Audio-Aufnahmen
Ohne ausdrückliches Einverständnis der Calatin GmbH und/oder der Kursteilnehmenden dürfen keine Video- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden.
9.2.11 Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

10 Garantie auf Servicedienstleistungen
10.1 Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erfolgt durch Ersatz oder Nachbesserung.
10.2 Auf den an Calatin GmbH in Auftrag gegebenen Reparaturen gewährt sie – sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird – einen Monat Garantie auf Arbeit und Material der reparierten Stufe vorbehältlich der regulären Verfügbarkeit der Ersatzteile. Die Garantiefrist beginnt mit dem Lieferdatum oder dessen Surrogat. Eine weitergehende Garantie und/oder Gewährleistung ist wegbedungen.
10.3 Bei Swap-Out-Geräten gewährt die Calatin GmbH sechs Monate Garantie vorbehältlich der regulären Verfügbarkeit der Geräte. Die Garantiefrist beginnt mit dem Lieferdatum zu laufen.
10.4 Ausgeschlossen von der Garantie sind namentlich Mängel, welche (1) aufgrund üblichen Verschleisses, (2) unsachgemässer Benutzung, (3) Nichtbeachten der Gebrauchsanweisung, (3) Reparaturversuchen, welche – ohne Einwilligung von Calatin GmbH – durch den Vertragspartner oder durch Drittpersonen erfolgten, (4) Störungen der Geräte bei Stromausfall oder ähnlichen Gründen entstanden sind.
10.5 Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die entstanden sind durch (1) fehlerhafte Software oder fehlerhafte Bedienung der Software durch den Vertragspartner, (2) Schäden, verursacht durch den Einbau von Fremdprodukten, (3) ferner Schäden, die entstanden sind durch Sturm, Blitz, Feuer, Wasser, Diebstahl, Aufruhr, Plünderung, Kriegseinwirkungen oder anderer Fälle höherer Gewalt. Die Kosten für die Behebung solcher Mängel gehen ausschliesslich zu Lasten des Vertragspartners.
10.6 Alle Ansprüche des Vertragspartners auf Ersatz des mittelbaren Schadens oder auf Entschädigung für Nutzungsentgang werden ausdrücklich ausgeschlossen.
10.7 Der Vertragspartner hat die Calatin GmbH umgehend über die Feststellung eines von der Garantie gedeckten Mangels zu informieren.
10.8 Offerten für Lieferungen/Kostenvoranschläge für Dienstleistungen
10.9 Offerten/Kostenvoranschläge werden bei Ablehnung eines Garantieantrages kostenpflichtig erstellt. Die Frist, um die Offerte/den Kostenvoranschlag zu erstellen, beträgt maximal zehn Tage. Die Kosten für die Erstellung der Offerte/des Kostenvoranschlages und die Versandkosten/Spesen trägt der Vertragspartner (Einsender). Eine Offerte/ein Kostenvoranschlag, welche/r nicht innert 30 Tagen angenommen wird, verfällt. Damit entfällt aber nicht die Pflicht, den entstandenen Aufwand zu entgelten.

1 Consulting/Engineering Dienstleistungen
11.1 Leistungen/Verpflichtungen von Calatin GmbH
Calatin GmbH erbringt Beratungsleistungen. Es handelt sich um Dienstleistungen, Calatin GmbH schuldet daher die Erbringung, nicht aber einen bestimmten Erfolg vereinbarter Maßnahmen.
11.2 11.2 Im Falle höherer Gewalt, welche die Erbringung der Leistung durch Calatin GmbH erschwert oder unmöglich macht, ist Calatin GmbH berechtigt, die Erfüllung ihrer Pflichten um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Unter höherer Gewalt sind Ereignisse zu verstehen, die nicht vorauszusehen und von Calatin GmbH nicht zu vertreten sind, wie Wetterunbilden, Streik u.ä. Der Eintritt solcher Umstände ist von Calatin GmbH sofort anzuzeigen.
11.3 Calatin GmbH behandelt die vom Kunden mitgeteilten auftrags- und geschäftsbezogenen Informationen mit größtmöglicher Diskretion, auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
11.4 Fremdleistungen
Calatin GmbH ist berechtigt, im Rahmen der Vereinbarung Dritte hinzuzuziehen, nämlich mit der Durchführung von Fremdleistungen zu beauftragen. Hierüber soll bei Beginn des Auftrags eine grundsätzliche Absprache getroffen werden. Der Kunde ist verpflichtet, Calatin GmbH auf Aufforderung im Außenverhältnis von den Ansprüchen der Dritten freizustellen.
11.5 Aufgaben und Pflichten des Kunden
11.5.1 Der Kunde hat sämtliche für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und Calatin GmbH im Rahmen des Projektes zu unterstützen, insbesondere Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie die ihm vorgelegten Konzepte, Veröffentlichungen, Textmanuskripte und sonstige Maßnahmen zu prüfen und in angemessener Zeit zu genehmigen.
11.5.2 Calatin GmbH darf unter Hinweis auf eine besondere Dringlichkeit eine Frist setzen, innerhalb der die Genehmigung erfolgen muss.
11.5.3 Wenn und soweit der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht vornimmt, ist Calatin GmbH zur Ausführung von Leistungen nicht verpflichtet.
11.6 Protokoll
Der Inhalt eines Besprechungsprotokolls gilt als von beiden Seiten genehmigt und als verbindliche Leistungsbeschreibung, wenn der Kunde oder Calatin GmbH nicht innerhalb einer Woche oder einer besonders vereinbarten Frist ab dessen Zugang dem Protokoll schriftlich widerspricht.
11.7 Vergütung und Auslagenersatz
11.7.1 Die Vergütung wird im Vertrag geregelt. Bei den dort genannten Beträgen handelt es sich in der Regel um Erfahrungs- und Richtwerte. Die Abrechnung der Leistung erfolgt gegen Nachweis des Zeitaufwands zu den aktuellen Stunden- bzw. Tagessätzen, es sei denn, es wurde ein Pauschalhonorar vereinbart. Sämtliche Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
11.7.2 Weicht der tatsächliche Aufwand um mehr als 10 % von der Kalkulation in der Vereinbarung ab, erstellt Calatin GmbH dem Kunden eine Nachkalkulation und legt diese zur Genehmigung vor.
11.7.3 Andere Auslagen, die im Rahmen der Projekte entstehen, werden gegen Nachweis vom Kunden erstattet. Dies gilt insbesondere für Reisespesen, die in der üblichen Weise abgerechnet werden können. Bahnfahrten können von Calatin GmbH -Mitarbeitern in der 1. Klasse durchgeführt werden.
11.8 Änderungen des Leistungsumfangs
11.8.1 Über Änderungen des Leistungsumfangs soll eine Einigung im Sinne eines neuen Vertrages herbeigeführt werden.
11.8.2 Der Kunde kann die Durchführung bereits vereinbarter Maßnahmen einseitig verweigern. Er hat dies durch schriftliche Erklärung an Calatin GmbH anzuzeigen. Dann ist er jedoch verpflichtet, einen Calatin GmbH hieraus gegebenenfalls erwachsenden Schaden zu ersetzen.
11.9 Zahlungsbedingungen/ Aufrechnung/ Zurückbehaltungsrecht
11.9.1 Von Calatin GmbH gestellte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
11.9.2 Eine Aufrechnung oder ein Geltendmachen eines Zurückbehaltungsrechts ist nur wegen unbestrittener, anerkannter oder gerichtlich festgestellter Forderungen zulässig.
11.10 Übertragung von Rechten
11.10.1 Calatin GmbH überträgt dem Kunden grundsätzlich keine Rechte an geistigem Eigentum.
11.10.2 Einzelvertraglich kann vereinbart werden, dass Calatin GmbH nach Durchführung der vereinbarten Leistungen, aufschiebend bedingt durch die vollständige Erfüllung des Vergütungsanspruches nebst Auslagen und Kosten, alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter der Vereinbarung gewährten Leistungen auf den Kunden überträgt.
11.10.3 Hiervon ausgeschlossen werden können diejenigen Rechte an Konzept- und Projektarbeit, die für Calatin GmbH unternehmensspezifisches Know-how darstellen.
11.10.4 Für die Übertragungspflicht kann eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.
11.11 Haftung
11.11.1 Calatin GmbH haftet nicht für die sachliche Richtigkeit von Angaben des Kunden; die Prüfung der Kundenangaben gehört grundsätzlich nicht zum Auftragsumfang. Sofern der Kunde vorgeschlagene Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig genehmigt hat, haftet Calatin GmbH nicht für hieraus etwaig erwachsene Schäden auf Seiten des Kunden oder eines Dritten.
11.11.2 Calatin GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Hauptpflichten der Vereinbarung oder um Schäden an Leben, Leib oder Gesundheit. Sofern Calatin GmbH wegen fahrlässiger Verletzung vertraglicher Hauptpflichten haftet, ist die Haftung begrenzt auf den typischerweise entstehenden Schaden.
11.11.3 Calatin GmbH ist verpflichtet, auf mögliche generelle rechtliche Risiken aufmerksam zu machen, sofern sie ihr bei der Vorbereitung von Projekten und Maßnahmen bekannt werden. Eine Rechtsberatungspflicht besteht jedoch nicht.
11.11.4 Calatin GmbH haftet nicht für den Bestand an übertragenen Rechten. Ebenso wenig steht Calatin GmbH dafür ein, dass sämtliche Leistungen im Rahmen der Vereinbarungen nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind, die der geplanten Nutzung entgegenstehen.
11.11.5 Calatin GmbH haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, usw. Das gleiche gilt für die rechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen.
11.11.6 Sofern Calatin GmbH dem Kunden Zwischenberichte vorlegt, hat der Kunde diese innerhalb eines Monats ab Zugang zu prüfen und eventuelle Mängel in der Ausführung der Leistungen anzuzeigen. Nach Ablauf eines Monats gelten die Leistungen, über die der Zwischenbericht Rechenschaft legt, als genehmigt und als mangelfrei anerkannt.
11.11.7 Die von Calatin GmbH erarbeiteten Vorschläge, Empfehlungen und Stellungnahmen ersetzen nicht die eigene unternehmerische Entscheidung des Kunden. Letztere liegt allein in der Risikosphäre des Kunden.

12 Geräte-Retouren
12.1 Für Geräte-Retouren verlangt die Calatin GmbH, dass das defekte Gerät mit vollständiger und detaillierter Beschreibung sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die Calatin GmbH zur Abklärung eingeschickt wird. Die Versandkosten sind vom Vertragspartner zu tragen. Durch den Austausch von Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Vertragspartner hat bei Einsendung der defekten Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden.
12.2 Die Calatin GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Retouren (Material-Rücksendungen), welche nicht mit ihr vereinbart worden sind, abzulehnen.

13 Eigentumsvorbehalt
13.1 Die gelieferten Kaufgegenstände (Handelsware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Calatin GmbH.

14 Zahlungsziele und/oder Zahlungsmodalitäten
14.1 Die Lieferung erfolgt (1) per Nachnahme, (2) Zug um Zug mit Barzahlung (3) oder gegen Rechnungsstellung, welche innert 14 Tagen rein netto zahlbar ist, soweit nichts anders vereinbart wurde. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Vertragspartners/Käufers per Paketpost oder Spedition, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
14.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Calatin GmbH über den Betrag verfügen kann.
14.3 Gerät der Vertragspartner mit seiner Zahlung in Verzug, so ist die Calatin GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8,0 % p.a. in Rechnung zu stellen. Während der Dauer des Verzuges ist Calatin GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz betreffend Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
14.4 Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn der Calatin GmbH Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners/Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung und/oder Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist die Calatin GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

15 Haftungsbeschränkung
15.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die Calatin GmbH , als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

16 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
16.1 Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Endbenutzer zum einfachen eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen; dem Wiederverkäufer zum einmaligen Wiederverkauf. Bei Software sind sämtliche Garantiebestimmungen, welche auf Formularen Dritter aufgeführt sind, ausgeschlossen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

17 Datenschutz
17.1 Calatin GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Vertragspartner/Käufer, gleich ob diese vom Vertragspartner/Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

18 Gerichtsstand
18.1 Zug, Schweiz ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Zug, den 10. November 2014

19 Salvatorische Klausel
19.1 Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Der Kunde verpflichtet sich, anstelle der eventuell unwirksamen Regelung einer Regelung zuzustimmen, die der angedachten Regelung inhaltlich nahe kommt.